Umkehrhypothek
Die schönste Altersvorsorge ist für viele Deutsche die beste und schönste Form die eigene Immobilie. In jungen Jahren werden Hypotheken oder Darlehen auf die Immobilie aufgenommen, um das Haus schön zu machen. Monat für Monat fallen Raten an, um die Hypothek oder das Darlehen zurück zu zahlen. Dann kommt bei Erreichung des Rentenalters die Ernüchterung, wenn man nicht mehr in der Lage ist die Raten zu bezahlen oder man hat nach erfolgreicher Zahlung des Darlehens kaum noch Gelder sich selbst über Wasser zu halten. Für solche Fälle gibt es die sogenannte Umkehrhypothek.
Individuelle Festlegung der Voraussetzungen
Anbieter der Finanzierungsform der Umkehrhypothek können die Voraussetzungen des Kunden individuell für sich festlegen. Diese sind:- Mindestalter
- Aktuelle Lasten auf der Immobilie
- Wert der Immobilie muß ausreichend sein
- Werterhaltung der Immobilie
Rückzahlung der Umkehrhypotheken
Hat man einen Vertrag unterschrieben, kann man sich das Geld in einer oder in monatlichen Raten auszahlen lassen. Diese sogenannte Rente erhält der Kunde bis zu seinem Tod. Die Rückzahlung aller Zinsen und Pauschalen ist in der Regel erst nach dem Tod oder dessen Auszug des Kunden fällig. Zu diesem Zeitpunkt kann der Rückzahlungsbetrag mehr als das Doppelte der ursprünglichen Summe betragen, wenn dies 10 Jahre nach der Unterzeichnung des Vertrages passiert. Nach 20 Jahren hat sich der Betrag auf das Dreifache erhöht.Bei vielen Anbietern wird bei Vertragsabschluss vereinbart, daß die Immobilie nach dem Auszug oder dem Ableben des Kunden in den Besitz des Anbieters übergeht. Die gesamte Kreditschuld des Kunden wird dadurch allein durch die Immobilie getilgt. Der Anbieter kann dann nach seinem Belieben mit der Immobilie verfahren.
Bevor man den Schritt geht und eine Umkehrhypothek abschließt sollte man sich eingehend beraten lassen.
Beitrag eingeschickt von Ines am 12.12.11