Altersvorsorge mit Zeitwertkonto
Die Altersvorsorge ist bei immer mehr Menschen sehr wichtig geworden. Die Rentenversicherungen zahlen immer weniger Renten aus und somit muss der Arbeitnehmer schon lange bevor er in seinen verdienten Ruhestand geht, für seine Rente vorsorgen.
Eine beliebte Art ist die Altersvorsorge mit Zeitwertkonto. Dieses Modell ist nicht so bekannt wie zum Beispiel eine Wertpapieranlage, Riesterrente usw. hat aber für den Arbeitnehmer einige Vorteile.
Als Zeitwertkonto wird ein Konto beim Arbeitgeber bezeichnet, in welches der Arbeitnehmer zu Zeiten seiner Betriebszugehörigkeit entweder Arbeitszeit oder Geld einbezahlen kann. Dies wird dann bis zum Zeitpunkt der Rente geführt und dann an den Erbringer ausgezahlt.
Entweder können die Angestellten durch die Stunden die sie erbracht haben, früher in Rente gehen und bekommen aber noch den gleichen Lohn, wie als Beschäftigter, oder sie haben Geld auf die Zeitwertkonten eingebracht, welches dann entweder monatlich oder als eine Einmalzahlung an sie weitergegeben wird. Beispiele hierfür sind Überstunden, Urlaubstage als Zeit und Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw. als finanzielle Mittel.
Das Zeitwertkonto hat nichts mit der Altersteilzeitregelung zu tun, welche den Arbeitnehmer einige Zeit vor seinen regulären Rentenanspruch eine Teilzeitbeschäftigung ermöglicht. Es ist viel mehr als eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers anzusehen, um den Mitarbeiter frühzeitig von der Arbeit freizustellen.
Stirbt der Arbeitnehmer, oder muss er gekündigt werden, bzw. verlässt er die Firma, so ist der Arbeitgeber verpflichtet ihn die Ansprüche als eine Geldsummer in Form einer Einmalzahlung zu vergüten. Hier muss er aber dann steuerliche Einschränkungen in Kauf nehmen.
Grundsätzlich ist die Erschaffung eines Zeitwertkontos eine gute Möglichkeit für die Arbeitnehmer, vor allem wenn sie sich mit dem Gedanken tragen in den vorzeitigen Ruhestand zu gehen. In vielen Fällen können über diese Möglichkeit bis zu zwei Jahre oder mehr an Arbeitszeit gespart werden.
Selbst wenn der Betrieb in Konkurs geht, hat der Arbeitnehmer keine Verluste zu befürchten, denn die geleisteten Beträge auf ein derartiges Konto, müssen vom Arbeitgeber abgesichert werden.
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